Staatliche Leistungen

Hochwasser in Brandenburg 2010, Foto GDV
Hochwasser 2010 in Brandenburg; © GDV

Der Staat ist gesetzlich nicht verpflichtet, die bei Naturkatastrophen entstandenen privaten Schäden zu ersetzen. Jeder Bürger ist grundsätzlich selber verantwortlich für die persönliche Absicherung gegen Naturkatastrophen. Wer sich nicht selbst und sein Hab und Gut ausreichend absichert, trägt das Risiko im Ernstfall alles zu verlieren.

Bauliche Maßnahmen sind dabei ein genauso wichtiger Bestandteil der Eigenvorsorge, wie auch die finanzielle Absicherung. Im Maximum durch entsprechende Versicherungen, u. a. Wohngebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung, aber im Minimum durch das Ansparen einer gesonderten Rücklage sollte die private Absicherung gewährleistet werden.

In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders schweren Katstrophenlagen wie das überörtliche Hochwasser im Juni 2013 kann die Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen gewähren. So wurden im Jahr 2013 durch die Landesregierung Brandenburg für vom Hochwasser geschädigte Privatpersonen und Firmen steuerliche Erleichterungen und finanzielle Soforthilfen schnell und unbürokratisch angeboten. Hilfspakete für Hochwasser geschädigte Landwirte sowie ein kostenloses Ferienlager für Kinder betroffener Familien ergänzten die staatlichen Hilfsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde durch die Bundesregierung ein Fluthilfefond eingerichtet.