Schneedruck

Schneedruck, Foto GDV
Schneedruck; © GDV

Wenngleich Brandenburg mit punktuellen maximalen Bodenerhebungen von rund 201 Metern in den südlichen Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz eher ein flaches Land ist, verwandeln lange Winter mit zunehmendem Schneefall auch die märkische Sandbüchse in eine traumhafte Winterlandschaft.
Kinder und Anhänger des Skisportes freut die weiße Pracht, aber für Hausbesitzer kann der Schnee schnell zum Verhängnis werden. Schneit es in kurzer Zeit viel, türmt sich der Schnee auf den Dächern auf und kann so manche Dachkonstruktion zum Knirschen bringen.

Übersicht

Enstehung/Risiko
Eigenvorsorge
Weitere Informationen
  • Unter dem Begriff Schneedruck (auch Schneelast) versteht man die Krafteinwirkung von ruhendem Schnee- oder auch Eismassen, die sich auf natürliche Weise angesammelt haben.
    Dabei hat Schneedruck zum Teil ähnliche Ursachen wie Überschwemmungen: Zuviel Niederschlag in kurzer Zeit. Zu extremen Neuschneemengen kommen häufig noch ungünstige Witterungsbedingungen, z.B. anhaltende Frostperioden oder Stürme, welche die Ablagerung von Schnee auch auf Gebäuden verstärken. Eine weitere Gefahr bergen aber ebenso relativ hohe Temperaturen während des Schneefalls, denn dann ist der Schnee besonders nass und schwer. Dächer, Wintergärten oder Garagen können unter dem Schneedruck einstürzen oder zumindest aber beschädigt werden.

    Weitere Informationen: Wetterlexikon (DWD)

  • Was Wintersportler begeistert, kann für Immobilienbesitzer zum Problem werden. Schneefall kann schnell zur tonnenschweren Last fürs Dach werden, Wasserleitungen können einfrieren und spiegelglatte Gehwege werden für alle zur Gefahr.

    Weitere Informationen: Ratgeber zur Schadensvorbeugung

    Gegen Schäden aus Naturgefahren - im Versicherungsbereich Elementarschäden genannt - sollte man sowohl sein Haus bzw. seine Wohnung als auch den Hausrat absichern. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann die Gefahr Schneedruck mit abgesichert werden, wenn zur Wohngebäudeversicherung der Einschluss der Elementarschäden beantragt wird.
    Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen können. Wird dabei ein Mensch verletzt, kommt dafür bei Einfamilienhäusern die private Haftpflicht des Eigentümers auf. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden. Gleiches gilt für nicht vom Eis und Schnee befreite Gehwege.

    Weitere Informationen: Richtig versichern

  • Informationsmaterial