Hochwasser/Überschwemmungen

Oder-Hochwasser; © Staatskanzlei
Oder-Hochwasser; © Staatskanzlei

Die Hochwasser der vergangenen Jahre sowie das Frühsommerhochwasser 2013 haben uns in Brandenburg die Gewalt und das Gefahrenpotenzial anschwellender Flüsse mehrfach eindrucksvoll vor Augen geführt. Hochwasser sind Naturereignisse. Sie hat es immer gegeben und wird es immer geben.

In den potenziell gefährdeten Gebieten des Landes Brandenburg – betroffen sind dabei unter anderem Städte und Gemeinden mit etwa 200.000 Einwohnern – konnten durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen (Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und andere Schutzanlagen) sowie durch vielfältige wasserwirtschaftliche Bewirtschaftungskonzepte in den letzten Jahrzehnten ein deutlich verbessertes Schutzniveau erreicht werden.

Selbst bei einer optimalen Kombination von technischem und vorbeugendem Hochwasserschutz wird es für die Menschen hinter den 1.300 Kilometer Deichen in Brandenburg keine absolute Sicherheit geben. Individuelle Verhaltens- und Risikovorsorge können neben den staatlichen Maßnahmen dazu beitragen, im Falle eines Hochwassers Schäden zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.

Übersicht

Entstehung/Risiko
Hochwasseralarmstufen
Vorbeuge/Schutz
Eigenvorsorge
Informationen
  • Hochwasser in Brandenburg
    Das Hochwassergeschehen in Brandenburg wird bestimmt durch die beiden Flussgebiete Oder und Elbe. Beide Flüsse treffen in ihrem mittleren beziehungsweise mittleren und unteren Lauf auf Brandenburger Gebiete. An der Elbe einschließlich der Nebenflüsse sind 26.000 Menschen auf rund 26.300 Hektar Landesfläche betroffen. An der Oder, die im Brandenburger Bereich den Grenzfluss zur Republik Polen bildet, und deren Nebenflüssen sind auf brandenburgischem Gebiet etwa 34.400 Menschen und 87.000 Hektar Landesflächen direkt betroffen. Hier fällt besonders das tiefliegende Oderbruch ins Gewicht, wo ein Versagen der Hochwasserschutzanlagen die direkte Gefährdung von 20.000 Menschen zur Folge hätte.

    Weitere Informationen: Hochwasser in Brandenburg (MLUK)

    Überschwemmungen durch Starkregen
    Im Gegensatz zu den Flusshochwassern kann von Überschwemmungen nahezu jeder betroffen sein, sei es als Hausbesitzer, Mieter oder Autofahrer. Denn nicht nur in den gefährdeten flussnahen Gegenden tritt von Zeit zu Zeit das Wasser über die Ufer. Auch Orte abseits von Gewässen können durch plötzlichen Starkregen, der erst die Kanalisation und dann die Keller flutet, von Überschwemmungen betroffen sein.

    Die Intensität von Starkregenereignissen hat wie jede Naturgefahr in den letzten Jahren zugenommen und wird auch in der kommenden Zeit weiter zunehmen. Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmungen führen, da das Wasser nicht schnell genug in den Boden versickern kann. Auch Kanalsysteme können diese Wassermassen dann nicht mehr auffangen.

    Der Deutsche Wetterdienst warnt deswegen vor Starkregen in 2 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):
    Regenmengen >= 10 mm / 1 Std. oder >= 20 mm / 6 Std. (Markante Wetterwarnung)
    Regenmengen >= 25 mm / 1 Std. oder >= 35 mm / 6 Std. (Unwetterwarnung)

    Weitere Informationen: Wetterlexikon (DWD)

  • Das Ausmaß eines Hochwassers wird durch vier Alarmstufen beschrieben, welche in der Hochwassermeldedienstverordnung des Landes Brandenburg auf Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgelegt sind.

    Dabei werden die Alarmstufen I und II vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LfU) ausgerufen und wieder aufgehoben.
    Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag vom LfU Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgerufen und wieder aufgehoben werden.
    Die Bereitstellung der Messdaten erfolgt gemäß regionaler Erfordernis durch die Hochwassermeldezentren Potsdam, Frankfurt (Oder) oder Cottbus des LfU Brandenburg.

    Die Alarmstufe I - Wasserstandsmeldedienst
    wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und auf Grund der Wetterlage oder Hochwasservorhersagen ein weiterer Anstieg zu erwarten ist.
    Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch:
    - Beginn der Ausuferung der Gewässer.

    Die Alarmstufe II - Kontrolldienst
    wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder wenn unabhängig vom Wasserstand Abflussbehinderungen durch Eis eintreten können.
    Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch:
    - Überflutung von Grünland und forstwirtschaftlicher Flächen in den Überschwemmungsgebieten,
    - Ausuferung des Wassers bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß.

    Die Alarmstufe III - Wachdienst
    wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird, ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder abflussbehindernde Zusammenschiebungen von Eis, Bäumen, Strauchwerk und anderem Treibgut ein plötzliches Ansteigen der Wasserstände hervorrufen können.
    Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch:
    - Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller,
    - stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser,
    - Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.

    Die Alarmstufe IV - Katastrophenabwehr Hochwasser
    wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird oder unabhängig vom Richtwert eine akute Gefährdung der Funktionssicherheit der Hochwasserschutzanlagen eingetreten ist.
    Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch:
    - Überflutung größerer Flächen einschließlich Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten.

    Weitere Informationen:
    Kennzeichen und Tätigkeiten bei Hochwasseralarmstufen (MLUK)
    Aktuelle Hochwasserwarnungen (LfU)
    Länderübergreifendes Hochwasserportal (LUBW/LfU)
    Hochwasser-App "Meine Pegel" (LUBW)

  • Hochwasser muss aber nicht zwangsläufig hohe Schäden durch Überschwemmungen bedeuten. In den potenziell gefährdeten Gebieten des Landes Brandenburg konnte durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen (Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und andere Schutzanlagen) sowie durch gezieltes Hochwassermanagement in den letzten Jahren ein deutlich verbessertes Schutzniveau erreicht werden.

    Der Schutz flussnaher beziehungsweise tiefliegender Gebiete vor Überschwemmung durch Hochwasser wird vor allem durch technische Maßnahmen, zum Beispiel Talsperren, Rückhaltebecken und insbesondere Deichanlagen, gewährleistet. Deshalb wurden und werden erhebliche Mittel eingesetzt, um die Deichanlagen an den hochwassergefährlichen Flussabschnitten dem aktuellen technischen Standard anzupassen. Die Deichbaumaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen obliegen dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LfU).

    Seit 1997 bis 2013 wurden im Land Brandenburg zur Hochwasserabwehr rund 400 Millionen Euro investiert (75 % Europäische Union, 15 % Bund, 10 % Land). Damit wurden über 210 km der Deiche saniert oder neu gebaut. Derzeit werden im Land jährlich rund 30 Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

    Weitere Informationen:
    Hochwasserschutz in Brandenburg (MLUK)

  • Sowohl Fluss-Hochwasser als auch Überschwemmungen wegen starker Niederschläge können zu schweren Schäden an Bausubstanz und sogar für Leib und Leben führen. Deshalb sollte man sich des Risikos bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
    So gibt zum Beispiel die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung umfangreiche Hinweise für das Planen und Bauen in hochwasser- und überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Darüber hinaus sollten für den Ernstfall Checklisten vorbereitet sein, damit in der Aufregung nichts vergessen wird.

    Weitere Informationen: Ratgeber zur Schadensvorbeugung

    Selbst wenn natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz und staatliche/kommunale Hochwasservorsorge optimal sind, bleibt immer noch ein Restrisiko. Die Versicherungswirtschaft bietet im Rahmen von Elementarschadensversicherungen grundsätzlich die Möglichkeit an, sich gegen Schäden durch Überschwemmungen zu versichern. Es ist den Versicherern möglich, nahezu alle Gebäude und Wohnungen gegen Elementarschäden zu versichern.

    Weitere Informationen: Richtig versichern

  • Informationsmaterial

    Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)

    Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten.

    Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:

    Weitere Informationen:
    Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Brandenburg (MLUK)


    Rechtliche Grundlagen
    • Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
    • Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)