Erdbeben/Erdfall/Erdrutsche

Grundbruch auf der Innenkippe des Tagebaus Schlabendorf-Süd, Foto LBGR
Grundbruch auf der Innenkippe des Tagebaus Schlabendorf-Süd; © LBGR

Das Land Brandenburg zählt mit seiner geologischen Lage im Norddeutschen Becken weder national noch international zu besonders durch Erbeben gefährdeten Siedlungsgebieten. Das Norddeutsche Becken hat aufgrund seiner geologischen Gegebenheiten kaum Spannung in den Bodenschichten, so dass natürliche Erdbeben, Erdsenkungen und -rutsche nahezu ausgeschlossen sind.
Dagegen nicht auszuschließen, ist die Gefahr von künstlich aktivierten Erdsenkungen oder Grundbrüchen in den Berg- und Tagebauregionen des Landes.


Übersicht

Entstehung/Risiko
Vorbeuge/Schutz
Eigenvorsorge
Weitere Informationen
  • Erdbeben ist eine natürliche Erschütterung der Erdoberfläche mit tiefem Ausgangspunkt, d. h. die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst werden.

    Erdfall, auch Erdsenkung genannt, ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen, z.B. durch Auswaschung und Auslaugungshöhlen in Gips, Salz und Sandstein. Durch chemische und physikalische Verwitterungsvorgänge entstehen im Bodeninneren Hohlräume, die unerwartet einstürzen können.

    Erdrutsch ist das naturbedingte Abstürzen oder Abgleiten von Erd- oder Gesteinsmassen. Meistens ausgelöst wird ein Erdrutsch durch starke Niederschläge und das dadurch bedingte Eindringen von Wasser zwischen vorher gebundenen Bodenschichten.

    Abzugrenzen von den reinen Naturgefahren sind die künstlichen Gefahren, die sich in Bergbauregionen durch von Menschenhand geschaffene Hohlräume, wie Erdgruben, Erdstollen, Erz-, Kohlen- oder Salzgruben, aber auch durch Erderschütterungen bei maschinellen Arbeiten und Sprengungen, ereignen können.
    Bergbau wird bzw. wurde in der Vergangenheit flächendeckend in allen derzeitigen Landkreisen des Landes Brandenburg betrieben.

    Sowohl die durch auf natürlichem Weg entstandenen Hohlräumen als auch die durch Menschenhand geschaffenen Gefahren können Gebäude beschädigen bzw. zerstören. Es kann zu Stromausfall, Bränden und Trinkwasserverunreinigungen kommen.

    Weitere Informationen: Geologie (LBGR)

  • Aus geologischer Sicht sind die Gefahren für Erdsenkungen/Erdrutsche für Brandenburg eher gering. Eine künstliche bergbaubedingte Gefahr besteht jedoch nahezu im ganzen Land Brandenburg.

    Altbergbau

    Altbergbau ist die Gesamtheit aller bergmännisch hergestellten Hohlräume (Grubenbaue) einschließlich Bohrungen sowie Tagebaue, Halden und Restlöcher, die bergbaulich nicht mehr genutzt werden und auch nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.

    Im Land Brandenburg sind 265 Standorte ehemaliger Braunkohletiefbaugruben bekannt. Sie konzentrieren sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Prignitz und die Stadt Frankfurt (Oder). Zudem gibt es Restlöcher aus ehemaligen Altbergbautagebauen.

    In der Regel handelt es sich um Bergbaubetriebe, die bereits vor dem Jahre 1945 stillgelegt worden sind. Diese werden dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger zugeordnet.

    Diese durch den Altbergbau gefährdeten Gebiete werden durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) als zuständige Sonderordnungsbehörde gem. § 47 Abs. 4 des brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes landesweit erfasst und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. Dazu gehören:

    • Ermittlung von Risiko- und Gefährdungspotentialen
    • Festlegung von Sicherungsmaßnahmen
    • Führung des Fachinformationssystems Altbergbau

    Die stillgelegten Bergbaubetriebe sind zum großen Teil nicht wiedernutzbar gemacht worden, so dass Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit heute noch bestehen. Diese Gefahren sind insbesondere:

    • Tagesbrüche über untertägige Grubenbaue
    • Senkungen/Hebungen der Oberfläche
    • Schachtverbrüche, Mundlochverbrüche, Bohrlochverbrüche
    • Rutschungen an Restlochböschungen

    Die durch das LBGR für die öffentliche Sicherheit ermittelten Risikobereiche werden im Bergmännischen Risswerk dargestellt und gemeinsam mit Kommunal- und und anderen Fachbehörden analysiert. Aus den Gefahrenabschätzungen können Sofortmaßnahmen, wie Beschilderungen und Absperrung der Bereiche in Zusammenwirken mit den Kommunen bzw. Gebietseigentümern, resultieren. Darüber hinaus werden einzelfallabhängige präventive technische Maßnahmen, zum Beispiel die Beseitigung von untertägigen Hohlräumen, realisiert.

    Weitere Informationen:
    Altbergbau (LGBR)
    Übersichtskarte Altbergbauprojekte in Brandenburg (LGBR)
    Hinweise zum Verhalten im Altbergbaugebiet (Grubengelände Tiefbau) (LGBR)

    Sanierungsbergbau in der Lausitz

    Neben noch aktiven Bergabbauflächen ist die Wiedernutzbarmachung der ehemals bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen in der Lausitz eines der aufwendigsten Umweltsanierungsvorhaben in Deutschland. Träger der Sanierung ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau - Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

    Im Rahmen der Maßnahmen dieses Sanierungsbergbaus sind Grundbrüche im ehemals vom Bergbau beanspruchten Gebieten möglich. Dabei sind die betroffenen Gebiete in ihrer groben Ausdehnung bekannt und als Sperrbereiche ausgegeben.
    Bisher kam es zu Grundbrüchen in unbewohnten Bereichen, wie beispielsweise in Schlabendorf zwischen den Jahren 2009 und 2012. Da der einzelne Erdbruch nicht zeitlich und örtlich hervor gesagt werden kann, wurden die Sperrgebiete erweitert. Entsprechend dürfen die mit Hinweisschildern und anderen Absperrmaßnahmen durch die LMBV mbH gekennzeichneten Sperrbereiche auf keinen Fall betreten werden.

    Zur Bewältigung der Herausforderungen mit dem sich wieder auf vorbergbauliches Niveau einstellenden Grundwassers im Revier, haben Bund und Länder im Rahmen des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung Mittel zur Unterstützung Betroffener bereitgestellt. Die LMBV mbH ist Projektträgerin für die Braunkohlesanierung im Osten Deutschlands.

    Weitere Informationen:
    Temporäre Sperrbereiche Lausitz (LMBV)
    Sanierungsbergbau (LMBV)

  • Erdfall/Erdrutsche

    Auch wenn das Risiko für geologische Naturgefahren in Brandenburg gering ist, sollten sich insbesondere Grundstücksbesitzer und Bauherren grundsätzlich der möglichen Gefahr bewusst sein.

    Die sicherste Methode, um Schäden vorzubeugen, ist natürlich die Vermeidung von möglichen Gefährdungsgebieten. Wenn ein Bauen doch in einem Gefährdungsgebiet notwendig ist, sollten gegebenenfalls geeignete bauliche Maßnahmen ergriffen werden.

    Verbleibende Risiken, die trotz baulicher Maßnahmen nicht auszuschließen sind, können von Elementarschadensversicherungen abgedeckt werden.

    Weitere Informationen: Richtig versichern

    Bergbauschäden

    Für Schäden, die durch den Bergbau auftreten, sind nach dem Bundesberggesetz jeweils die verantwortlichen Bergbauunternehmen die zuständigen Ansprechpartner für betroffene Bürgerinnen und Bürger.

    Für die Lausitzer Bergbauregion werden Bergschäden in Verantwortung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau - Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) über die Arbeitsgruppe Bergschadensmanagement/Sperrbereiche untersucht und ggf. geregelt.
    Schadensmeldungen zu Bergschäden sind direkt bei der LMBV einzureichen. Dabei muss der Schaden bereits eingetreten sowie noch nachvollziehbar sein und die Verursachung in der bergbaulichen Tätigkeit liegen.

    Weitere Informationen: Regelung Bergschaden (LMBV)

  • Informationsmaterial